Wer Baumaßnahmen ohne Beteiligung eines Architekten in Auftrag gibt
oder ein Bauträgerobjekt erworben hat sollte einen Sachverständigen zur
baubegleitenden Qualitätskontrolle hinzuziehen. Dieser Sachverständige
unterstützt den Bauherren bei der Kontrolle und Umsetzung der vereinbarten
Bauleistungen – er vertritt die Interessen des Bauherren.
Baubegleitende Qualitätskontrolle / Bauabnahme
- Baustellenbegehungen zwecks Überprüfung der ausgeführten Bauarbeiten
und eingebauten Baumaterialien hinsichtlich der Übereinstimmung mit der
vertraglich geschuldeten Leistung durch die Baufirmen / den Bauträger und
- auf Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (gesetzliche Bestimmungen,
Normen, Vorschriften, Verarbeitungsrichtlinien, etc.)
- Anfertigen von Mängelprotokollen und Unterstützung des
Bauherren bei der Beseitigung der Mängel durch die Baufirmen
- Teilnahme und Unterstützung des Bauherren bei der Schlussabnahme bzw.
Übergabe durch den Bauträger, Protokollierung der festgestellten Mängeln
- Überprüfung der vertraglich zugesicherten Wohn- und Nutzfläche
- Kontrolle der Mängelbeseitung durch die beauftragten Firmen
Die Ortstermine erfolgen in Abstimmung mit dem Bauherren.