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Privatgutachten

Auftraggeber von Privatgutachten sind:

- Bauherren
- Hausverwaltungen
- Eigentümergemeinschaften
- die Erwerber von Immobilien
- Immobilienbesitzer
- Mietparteien.

Der Auftraggeber bestimmt die Zielsetzung und den Umfang der gutachterlichen Tätigkeit.
Die Mängel und Schäden werden vor Ort aufge-nommen. Die Feststellungen des Sachverständigen werden dokumentiert, die Ursachen werden ermittelt. Auf Wunsch werden Sanierungsvorschläge ausgearbeitet und Kostenangebote von Baufirmen eingeholt.
Der Auftraggeber wird in die Lage versetzt Entscheidungen über Art und Umfang notwendiger Sanierungsmaßnahmen fundiert treffen zu können

  Gerichtsgutachten

Wenn sich Streitigkeiten zwischen den am Bau Beteiligten nicht einvernehmlich beilegen lassen, wird oft ein Gericht zur Klärung des Sachverhalts und der Verantwortlichkeiten in Anspruch genommen.
Die Aufgabe des Gerichtsgutachters ist, den Richter bzw. die Richterin in fachlichen Fragestellungen zu unterstützen.

Grundlage des Gerichtsgutachtens sind die vom Gericht in Abstimmung mit den Parteien gefassten Beweisbeschlüsse.

Der Sachverständige stellt vor Ort fest, ob und in welchem Umfang Baumängel und -schäden vorliegen und klärt ab, wo die Ursachen zu suchen sind. Es kann auch seine Aufgabe sein, zu klären, wo die Verantwortlichkeiten liegen.
Der Sachverständige ist zur absoluten Neutralität verpflichtet und erhält seine Weisungen nur vom Gericht. Das Verfahren ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.
  Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswert (Marktwert) für bebaute und unbebaute Grundstücke wird durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Ermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.

Die Ermittlung des Verkehrswerts erfolgt nach der Wertermittlungsrichtlinie (WertR). Grundlage eines jeden Gutachtens ist eine umfangreiche Daten-erhebung (u.a. Einsichtnahme in das Archiv der Bauaufsicht und das Grundbuch, Einholen von Auskünften der zuständigen Baubehörde, Erhebungen vor Ort, Berücksichtigung der Daten des Immobilienmarktes, etc.).
Der objektive Wert (Sachwert) bzw. die Verwertbarkeit des Gebäudes und des Grundstückes (Ertragswert) wird ermittelt und in Bezug zur Umgebung und zur momentanen Situation auf dem Immobilienmarkt gesetzt und bewertet. Das Ergebnis ist der Verkehrswert.

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